Ohne jetzt irgendeine Garantie für irgendwas geben zu können war es bei Kontoauszügen afaik 2 (oder 3?Fledermaus hat geschrieben: ↑4. Jan 2020, 13:47Ich bin mir da immer so unsicher, was man guten Gewissens weghauen kann und was man wie lang aufbewahren soll![]()
Das führt dazu, dass ich z.T. noch alte Mietverträge von der WG hab, in der ich seit 2 Jahren nicht mehr wohne und die Mitbewohner mit mir geschlossen haben, die da schon 3-4 Jahre nicht mehr wohnen. Und was ist mit Bankunterlagen? Fragen über Fragen

Was ich aber eher sagen wollte: Ich hab in meinem Kontoauszugsordner (der noch in irgendner Umzugskiste steckt, weshalb ich es nicht mehr weiß) genau das als erstes Blatt: Info, was wann wegkann. Einmal recherchiert, auf immer "gewusst". Ich würde ähnliches ggf. auch wo anders gesammelt notieren und auf dem einen Übersichtsblatt dann jeweils nachschauen.
Mietverträge: Ausgezogen, Nebenkostenabrechnung sauber und Kaution komplett zurückerhalten? Wenn alle Ansprüche ausgeglichen wurden, kann ein Vertrag m.E. weg.
U.U. würde ich mir bei Mietverträgen die Infos (Adresse, m², Mietkosten kalt und warm, Zeitraum, Name und Anschrift des Vermieters) tabellarisch rausschreiben und sichern, weil ich ein Schisser bin und Angst habe, solche Daten aus Gründen* nochmal zu brauchen, aber lieber eine Tabelle für mehrere Wohnungen als jeweils zigseitige Verträge.
*Die Gründe sind aber eher so privater Natur. Oah, wie teuer war die Wohnung damals pro m², hab ich zu dem Zeitpunkt schon da und da gewohnt? Solche Gedanken treiben mich dann ewig um.

Wer ganz sicher gehen möchte: 4 Jahre - das sind 3 Jahre Verjährung plus 1 Jahr in dem der Anspruch entstanden ist und dann immer zum Jahresbeginn aussortieren.
(Keine Rechtsberatung. Bitte Selbergooglen undso auf eigene Gefahr.)
Weiß nicht, ob ich mitmachen möchte. Hab jede Menge Anlass, aber keine Zeit zum Ausmisten.
